Gemeinnützigkeit

Der Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven ist ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig von der zugehörigen Finanzbehörde überprüft. Im Falle des Heimatvereins geschieht das derzeit alle 3 Jahre.
Der letzte Bescheid datiert vom 03.08.2022 und ist bis zur nächsten Prüfung, höchstens aber 5 Jahre gültig.
Der erteilte Bescheid enthält die folgenden Vermerke:

Der Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven e.V., Bachstr. 93, 53639 Königswinter ist wegen Förderung der Heimatkunde nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Sankt Augustin StNr. 222/5737/0226 vom 03.08.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Sankt Augustin, StNr.222/5737/0226 mit Bescheid vom 18.09.2013 nach § 60a AO gesondert festgestellt.

Mitgliedschaft

Der „Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven e. V.“ ist Trägerverein des Brückenhofmuseums


Da wir keinerlei Zuschüsse für den Museumsbetrieb bekommen, ist der Verein ausschließlich auf die Initiative und Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.

Unsere Mitgliederstruktur sieht so aus:

Insgesamt kommen die Mitglieder aus 72 Städten „weltweit“. Viele wohnen in Oberdollendorf und Römlinghoven, sie kommen aus Niederdollendorf, aus anderen Ortsteilen Königswinters, aus Bad Honnef, aus Bonn und über 130 in anderen Städten.
Aber wir haben nicht nur deutsche Mitglieder. Wir zählen auch Österreicher, Niederländer, Engländer, Israelis, Schweizer, US-Amerikaner, Venezolaner, Koreaner, Finnen und Australier zu unserem Mitgliedsbestand.

Unsere herzliche Bitte:

Unterstützen auch Sie das Museum mit Ihrer Mitgliedschaft im Trägerverein Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven e. V. bei einem Jahresbeitrag    von 14,00 € und 8,00 € für den Partner/das Familienmitglied.
 

Formular Beitrittserklärung:    

 

Falls Sie nähere Informationen zur Mitgliedschaft haben wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Geschichte des Brückenhofes

Theo Molbergs neueste Forschungen zur Geschichte des Brückenhofs brachten eine große Überraschung, man könnte fast sagen, sie förderten eine kleine Sensation zu Tage.
Er erläuterte in seinem Vortrag am 4. März 2013, wann der Hof erbaut wurde, wann und an wen er verkauft wurde und wer im Laufe der langen Geschichte seine Besitzer waren. (Ausführlicher Bericht im GENERAL-ANZEIGER)

Die folgende Zeittafel gibt einen Überblick über die Geschichte unseres Museumsgebäudes, das bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts noch Rennenberger Hof genannt wurde.

Datum

Besitzer

vor 1540

muss noch erforscht werden

12.11.1540

Wilhelm von Rennenberg (ca 1507 - 1545)

6.4.1555

Anna von Nesselrode-Ehrenstein Wwe von Rennenberg (ca 1505 - ca 1572)

30.4.1662

Peter von Moers (1630 – 1684), sehr wahrscheinlich

5.6.1675

Peter von Moers und Margaretha Bleckmann, sehr wahrscheinlich

1681/1684

Erbauung des jetzigen Gebäudes

1684-1693

Margaretha Bleckmann Wwe von Moers (1630 – 1703)

1694-1703

Vererbung an den Sohn Joh.Balthasar von Moers (1664-1735)

1704-1735

Joh. Balthasar von Moers und Maria Anna von Mülheim

1736-1752

Maria Anna Adelheid von Mülheim Wwe von Moers (1673-1752)

1752/1753

Vererbung an den Sohn Ferdinand Ludwig Ignaz von Moers (1705-1786)

1753-1776

Ferdinand Ludwig Ignaz von Moers (1705-1786)

6.9.1776

Verkauf an Cäcilia Krewel Wwe Müller (1701-1778)

1778/1779

Vererbung an die Tochter Maria Christina Franziska Müller und den Schwiegersohn Jacob Coomans (1732-1779)

1779-1798

Maria Christina Franziska Müller Wwe Coomans (1731-1798)

1798

Vererbung an den Sohn Mathias Coomans (1773-1824)

1800-1824

Mathias Coomans und Catharina Franziska Daniels

1824-1843

Catharina Franziska Daniels Wwe Coomans

13.4.1843

Verkauf an die Brüder Samuel und Philipp David

1843-1847

Versteigerung des gesamten Grundbesitzes. Der Rennenberger Hof in seiner Gesamtheit existiert nicht mehr. Der Hof selber wird zum Brückenhof.

6.7.1847

Ersteigerung des Hofes durch Joseph Broel (1803-1883)

1883

Vererbung an den Sohn Friedrich Wilhelm Broel (1837-1909)

1909-1922

Christine Feld Wwe Broel (1853-1935) und 3 Töchter

1923-1955

Josef Wiesgen und Maria Broel (1886-1955)

1955-1959

Josef Wiesgen Wwr (1886-1959)

1960

Verkauf an die Gemeinde Oberdollendorf / Stadt Königswinter

1990

Der Hof wird zum Brückenhofmuseum ausgebaut

 

 

 

 

 

Vereinssatzung

Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven e. V.

Satzung vom 3. 6. 2013
 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven e. V.“. Er wurde am 17. Februar 1962 gegründet. Er ist in das beim Amtsgericht Siegburg geführte Vereinsregister unter der Nummer VR 90298 eingetragen und hat seinen Sitz in Königswinter-Oberdollendorf.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck,
1. den Heimatsinn der Einwohner zu fördern und zu pflegen, die Kenntnis der Ortsgeschichte zu vertiefen,
2. sich für die Erhaltung der Natur-, Kunst- und Kulturdenkmäler und für die Bewahrung der Mundart einzusetzen,
3. das kulturelle Leben, die Heimatbräuche und das Ortsgeschehen zu dokumentieren,
4. den Brückenhof in Königswinter-Oberdollendorf, Bachstraße 93,  als „Brückenhofmuseum“ zu führen und zu erhalten.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Vereinsämter sind Ehrenämter.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Ersatz von Auslagen und die Auszahlung einer Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 a EStG steht dem nicht entgegen. Diese Zahlungen sind jedoch nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des Vereins gestattet. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand mit Mehrheitsbeschluss. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein steht jedem offen. Auch Vereine und andere Körperschaften können ordentliche Mitglieder werden. Eine Beitrittserklärung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.
(2) Personen, die sich um die Förderung der Vereinsziele besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstands zu Ehernmitgliedern ernannt oder mit einer Verdienst-Medaille ausgezeichnet werden.
(3) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
(4) Von der Zahlung eines Jahresbeitrages sind befreit: Ehrenmitglieder, Träger einer Verdienst-Medaille und Vereine,  mit denen eine Mitgliedschaft auf Gegenseitigkeit vereinbart wurde.
(5) Die Mitgliedschaft endet durch: Tod, durch Austritt, durch Ausschluss.
Der Austritt wird sofort wirksam, wenn er dem Vorstand gegenüber erklärt worden ist.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Er kann ihn beschließen, wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt, seine Interessen schädigt oder mit der Beitragszahlung trotz Zahlungsaufforderung zwei Jahre im Rückstand ist.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils des Vereinsvermögens.

§ 5 Die Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens 10 Tagen und der Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich einzuberufen.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung beschließt u.a. über

a) die Wahl des Vorstandes
b) die Wahl der Kassenprüfer/innen
c) die Entlastung des Vorstandes
d) die Festlegung des Mitgliedsbeitrages,
e) Satzungsänderungen
f) die Auflösung des Vereins

(3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
(4) Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt
Auch bei Wahlen ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich; bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang notwendig. Erreicht im ersten Wahlgang bei mehr als zwei Bewerbungen keiner die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erzielt haben. In einem zweiten Wahlgang ist jeweils der gewählt, der die meisten abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt ein zweiter Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Beschlüsse nach e) und f) bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Geheim abgestimmt wird bei Beschlüssen, wenn 1/10, bei Wahlen, wenn eines der anwesenden Mitglieder das verlangt.
Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahre.
(5) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist mit einer Ladungsfrist von mindestens 10 Tagen einzuberufen, wenn 1/20 der Mitglieder das schriftlich unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangt bzw. verlangen oder der Vorstand eine solche für erforderlich erachtet.
(6) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem/der ersten Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.

§ 6 Kassenprüfer/innen

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen auf die Dauer von zwei Jahren. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Mitgliederversammlung kann auch einen Vertreter/eine Vertreterin benennen. Vor einer ordentlichen Mitgliederversammlung prüfen die Kassenprüfer/innen die Kasse und erstatten der Mitgliederversammlung einen Bericht.

§ 7 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) dem/der ersten Vorsitzenden
b) dem/der zweiten Vorsitzenden
c) dem/der Schriftführer/in
d) dem/der Kassenführer/in
e) dem/der Archivar/in
f) und bis zu sechs Beisitzer/innen

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus oder bleibt ein Posten unbesetzt, kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine kommissarische Vertreterin/einen kommissarischen Vertreter bestellen; diese/r wird dann nur auf Zeit  bis zur nächsten Vorstandswahl gewählt.
(4) Der/die 1. Vorsitzende kann weitere Vorstandsmitglieder zur Durchführung bestimmter Geschäfte bevollmächtigen.
(5) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste und der/die zweite Vorsitzende. Beide sind im Sinne des § 26 BGB alleine vertretungsberechtigt. Zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung ist die Beschlussfassung des Gesamtvorstandes  - § 8 Abs. 1 a) bis f) - erforderlich. Diese Bestimmung hat nur interne Bedeutung.
(6) Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.
(7) Der/die Vorsitzende beruft eine Vorstandssitzung ein, so oft es die Geschäfte erfordern. Die Tagesordnung bedarf der Einladung, die rechtzeitig zu erfolgen hat. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Über die beratenen Punkte fertigt der/die Schriftführer/in eine Niederschrift an, die von ihm/ihr und dem/der Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
(8) Der/die Vorsitzende kann zu bestimmten Tagesordnungspunkten auch vorstandsfremde Personen einladen.

§ 9 Verteilung von Sonderaufgaben

(1) Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben des Vereins Ausschüsse bilden. Die Leiter dieser Ausschüsse können von dem/der Vorsitzenden bei Bedarf zu einer Vorstandssitzung eingeladen werden, an der sie dann zu den betreffenden Tagesordnungspunkten gehört werden und mit beratender Stimme teilnehmen dürfen. Die Auflösung der Ausschüsse ergibt sich aus der Erledigung der gestellten Aufgabe oder durch Beschluss des Vorstandes.
(2) Der Vorstand kann sich auch durch Helfer/innen in seinen vielfältigen Aufgaben unterstützen lassen. Ihre Bestellung kann nach Beratung im Vorstand jederzeit widerrufen werden.

§ 10 Die Auflösung

(1) Die beabsichtigte Auflösung muss in der Tagesordnung einer Mitgliederversammlung angekündigt sein. Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder vollzogen werden. Die Liquidation erfolgt durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden; jeder hat Einzelvertretungsbefugnis.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Restvermögen an die Stadt Königswinter, die es ausschließlich und unmittelbar nach den satzungsgemäßen Zwecken des Vereins zu verwenden hat.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung ersetzt die Satzungen vom 15.3.1962, 15.3.1967, 12.4.1994, 10.3.1997, 20.3. 2000 und 19.4.2010. Sie wurde durch die Mitgliederversammlung am 3. Juni 2013 so errichtet und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Königswinter, 3. Juni 2013

Dr. Peter W. Kummerhoff, 1. Vorsitzender         Karl Josef Thiebes, Schriftführer

Der Vorstand

Das ist der aktuelle Vorstand des Heimatvereins Oberdollendorf und Römlinghoven e. V., der auf der Mitgliederversammlung am 16. April 2018 gewählt wurde:

Funktionen der Vorstandsmitglieder:

1. Vorsitzender:

Dr. Peter Kummerhoff, kommissarisch

2. Vorsitzender:

Gerhard Fieberg, kommissarisch

Schriftführerin:

vakant

Kassenführer:

Klaus Heyer

Archivarin:

Petra Wawrzyniak

Beisitzer:

Anne Beitzel

Dr. Sigi Gerken

Theo Molberg
Rainer Schmitz

 

 

Eine Übersicht der Vorstandsvorsitzenden seit dem Gründungsjahr 1962:

1962 - 1964

1. Vors. Leo Tendler (ehem. Bürgermeister - Ehrenvorsitzender)
2. Vors. 1962 – 1964 Josef Penglisch

1964 - 1965

1. Vors. Gerhard Frankenberg
2. Vors. Paul Schmitz

1965 - 1985

1. Vors. Johannes Herzog (Ehrenvorsitzender)
2. Vors.
1965 – 1971 Paul Schmitz
1971 – 1985 Ernst Thiebes

1985 - 1991

1. Vors. Ernst Thiebes (Ehrenmitglied)
2. Vors. Lothar Vreden

1991 - 2012

1. Vors. Lothar Vreden (Ehrenvorsitzender)
2. Vors.
1991 – 1993 Hans Rösgen
1994 – 1997 Ernst Thiebes
1997 – 2012 Rainer Schmitz

2012 -

 

 

1. Vors. Dr. Peter Kummerhoff
2. Vors. Gerhard Fieberg

 

 

 

 

 

Vereinsgeschichte

Logo

Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven e. V.

Gründung und Werdegang


Der Gedanke, einen „Dollendorfer Heimatverein“ zu gründen, stammt von Dr. Ferdinand Schmitz, dem Verfasser des Buches „Die Mark Dollendorf“. Doch 1928, als der Verein gegründet werden sollte, waren weder in Nieder- noch in Oberdollendorf die maßgebenden Personen reif dafür. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg griff Josef Schuchert die Idee wieder auf und fand vor allem in dem Bürgermeister von Oberdollendorf, Leo Tendler, dem Kaplan Gerhard Reifferscheid und später in den Erben des Dr. Ferdinand Schmitz sachkundige Berater und Helfer.

So kam es am 17. Februar 1962 im Gasthof Thiebes-Wybierek zur Gründung des Heimatvereins, der sich zur Aufgabe setzte, die reiche Geschichte seiner Heimat den Bewohnern in Erinnerung zu rufen, Verständnis für die Welt ihrer Vorfahren zu wecken und diese Welt ihren Kindern durch die Ausstellung alter Gebrauchs- und Kunstgegenstände, alter Werkzeuge, Bilder und Bücher anschaulich zu machen. Als Quelle dienten die Bücher von Dr. Ferdinand Schmitz, die handschriftlichen Aufzeichnungen des Schmiedes Jakob Keppelstraß, die Gemeindechronik von Oberdollendorf und alte Katasterblätter aus dem Besitz des Landmessers Wilhelm Frembgen. Hier die Namen der Gründungsmitglieder: Josef Elbers, Walter und Liesel Hoitz, Josef Hermes, Markus Kemp, Dr. Otto Loehrke, Heribert Meisel, Heinrich Nolden, Josef Penglisch, Clemens Schiffgen, Peter Josef Schmitz, Josef Schuchert, Günther Steeg und Leo Tendler. Am Ende des Gründungsjahres hatte der Verein schon 174 Mitglieder.

Zwei Jahre später konnte der Verein im Gasthof „Bungertshof“, der auch auf Jahre hinaus das Vereinslokal blieb, seine erste heimatkundliche Ausstellung eröffnen. Beratend stand der Vereinsführung dabei der Vorsitzende des Beueler Heimatvereins, Professor Dr. Heinrich Neu, zur Seite, der den Verein auch später durch Hinweise, Vorträge und Beratungen tatkräftig unterstützte. Er datierte auch die besondere Rarität, das „Bimsglöckchen“, auf das 12. Jahrhundert und machte darauf aufmerksam, daß solche Glocken nur noch in wenigen Exemplaren in Deutschland erhalten sind. Heute hängt es wieder im Glockenturm der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius und lässt seine hellen Schläge immer kurz vor Beginn des Gottesdienstes ertönen.

Die folgenden Jahre standen im Zeichen der Beständigkeit. Vorträge, heimatkundliche Fahrten, Grenzbegehungen lösten einander ab, an heimatgeschichtlich interessanten Häusern wurden Gedenktafeln angebracht. Auch Bücher wurden herausgegeben. Auf Anregung des Heimatvereins wurde zur Tausendjahrfeier von Dollendorf 1966 „Die Mark Dollendorf“ fast unverändert neu aufgelegt. 1981 folgte dann der Faksimiledruck von Ferdinand Schmitz` „Volkstümliches aus dem Siebengebirge“, 1982 „So war´s einmal“ , ein Fotoband alter Ansichten aus Ober- und Niederdollendorf, zum 25jährigen Bestehen des Vereins 1987 das grüne Festbuch „Oberdollendorf und Römlinghoven“, ein neues Standardwerk zur Ortsgeschichte mit 41 Beiträgen. Ein Glücksfall für den Heimatverein war es, ab 1985 die Bücher des Heimatdichters Jean Assenmacher herausgeben zu dürfen.

Ein großes Hindernis im Vereinsleben war das Fehlen eines eigenen Hauses oder wenigstens eines Raumes zur Unterbringung des Inventars. Die gesammelten Gegenstände lagerten in einem Gruppenraum der Katholischen Volksschule Oberdollendorf, bis 1977 in der sogenannten „Roten Schule“ auf der Rennenbergstraße ein Klassenraum bezogen werden konnte, wo die Gegenstände auch ausgestellt wurden.

Es gab aber keine regelmäßigen Öffnungszeiten. Den richtigen Ausstellungsschub erhielt der Heimatverein erst, als ihm die Stadt Königswinter 1989 den ehemaligen Winzerhof „Brückenhof“ in der Bachstraße zur Nutzung überließ. Viele Helfer beteiligten sich an der Renovierung, man war froh, daß man eine Bleibe hatte. . 1999/2000 konnte das alte Winzerhaus restauriert und das Museum um das Dachgeschoss erweitert werden. Der Verein hat Dank der wechselnden und sehr gut besuchten Ausstellungen und der Werbung des rührigen Vorstandes viele Mitglieder. Der Heimatverein hat seinen festen Platz im Leben des Stadtteiles Königswinter- Oberdollendorf, aber auch weit darüber hinaus. Das beweisen die vielen Menschen aus nah und fern, die das Brückenhofmuseum, das „kleine Museums mir Herz“ in der Bachstraße, und die Vortragsveranstaltungen besuchen, und die vielen auswärtigen Vereinsmitglieder.

Johannes Herzog

 

Vereinsziele

Der "Heimatverein Oberdollendorf und Römlinghoven e.V."

wurde 1962 gegründet. Er hat sich u. a. zur Aufgabe gemacht, den Heimatsinn der Einwohner zu fördern und zu pflegen, die Kenntnis der Ortsgeschichte zu vertiefen, sich für die Erhaltung der Natur-, Kunst- und Kulturdenkmäler und für die Bewahrung der Mundart einzusetzen, das kulturelle Leben, die Heimatbräuche und das Ortsgeschehen zu dokumentieren, den Brückenhof in Königswinter-Oberdollendorf, Bachstraße 93, als „Brückenhofmuseum“ zu führen und zu erhalten.

SpendeDer Heimatverein ist also Trägerverein vom „Brückenhofmuseum" in Königswinter-Oberdollendorf, Bachstraße 93, das er ehrenamtlich leitet und voll finanziert. Ortsansässige, aber auch viele Besucher aus nah und fern würdigen die großartige Leistung des Vereins für das Museum, das 1991 eröffnet wurde und durch seine vielen Sonderausstellungen einen hohen Bekanntheitsgrad hat und sehr beliebt ist. Seit Eröffnung des Museums hat der Verein einen großen Mitgliederzuwachs. Inzwischen unterstützen viele Mitglieder von Hamburg bis Jugenheim, von Zoetermeer bis Budapest und von Florida bis Australien den Verein ideell und finanziell.

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